Vorlage - 2022/50/025
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Sachverhalt:
Die neue Freizeitbadsaison soll nach den Vorberatungen im Ausschuss auf Vor-Pandemie-Niveau durchgeführt werden. Durch die gemachten Erfahrungen der vergangenen 2 Jahre sollte positive Möglichkeiten mit in die neue Badesaison einfließen. Hierbei ist im Besonderen der zeitlich beschränkte Zugang (2-Stunden-Ticket) zu nennen. In dem Zusammenhang musste allerdings die bisherige Zehnerkarte entfallen, da die technischen Umsetzungsmöglichkeiten (und damit Überprüfungen) dieses noch nicht hergeben.
In der Anlage ist ein Satzungsentwurf beigefügt, welche inhaltlich sich an dem bis zum Beginn der Saison 2020 orientiert. Die gegenüber der alten Satzung (vor Pandemie) neu berücksichtigten Inhalte sind im Rotschrift eingepflegt.
Die Preisregelung wurde nach Vorgabe aus der vorherigen Zeit übernommen. Lediglich bei dem neuen Stundentarif wurde im Verhältnis zum Tagesticket ein neuer Wert (welcher zu diskutieren ist) eingepflegt.
Als weitere Besonderheit ist zu erwähnen, dass ein Zeitticket nur Online für registrierte Nutzer gebucht werden kann. Dies ist aus Überprüfungsgründen erforderlich, dass die Eingangs- bzw. Ausgangssituation nicht eine strikte Überprüfung umsetzen kann.
Beschlussvorschlag:
Der Neufassung der Satzung wird zugestimmt. Sie ist auszufertigen und zu veröffentlichen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Entwurf Gebührensatzung 2022
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Gebührensatzung Freizeitbad Entwurf 2022 (129 KB) |