Vorlage - 2021/50/107
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Sachverhalt:
Für die Gemeinde ist ein Ausschlussnetz für Tempo 30 Zonen definiert, d.h. Straßen, auf den keine Tempo 30-Zonen eingerichtet werden sollen. Diese Festlegung war bisher Voraussetzung für die Anordnung von Tempo 30-Zonen. Aktuelle wird die Festlegung eines Ausschlussnetzes nicht mehr verlangt, vermutlich wegen der Festlegung in der STVO, dass in Wohngebieten mit Tempo 30-Zonen zu rechnen ist. Das Ausschlussnetz kann somit aufgehoben werden. Die Aufhebung des Ausschlussnetzes ändert nichts an der Tatsache, dass Tempo 30-Zonen nur in Wohngebieten angeordnet werden dürfen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beschließt die Aufhebung des Ausschlussnetzes.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
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