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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/40/010  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Erstellung eines informellen Rahmenkonzeptes für Solarenergie-Freiflächen-Anlagen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt Entscheidung
09.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Sieverstedt zurückgestellt   

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Sachverhalt:

Der Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Sieverstedt hat sich in seiner Sitzung am 19.05.2021 mit der möglichen Erstellung eines sogenannten Rahmenkonzeptes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen befasst und sich auf die folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung geeinigt.

 

Solarenergie-Freiflächen-Anlagen (Photovoltaik und Solarthermie) sind bauplanungsrechtlich nicht privilegiert zulässig und bedürfen daher der Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Gemeinde und der Ausweisung entsprechender Flächen im Flächennutzungsplan.

Ausgangspunkt für die Planung auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist gem. § 5 Abs.1 BauGB in der Regel die Betrachtung des gesamten Gemeindegebietes, um für Solarenergie-Freiflächen-Anlagen die geeignetsten Standorte zu identifizieren und mit ggf. divergierenden Raumansprüchen in Einklang zu bringen.

Die vorausgehende Erstellung eines Rahmenkonzeptes stellt demnach eine Alternativen-Prüfung mit Abwägung aller Flächen dar.

Aufgabe der Alternativen-Prüfung ist es, Standorte zu wählen, die die Abwägungsbelange möglichst weitgehend berücksichtigen und die die ggf. sich darstellenden Konfliktkonstellationen am besten lösen.

Sinnvoll ist es, den Planungsansatz zunächst mit einem informellen Rahmenkonzept auf Basis der Identifikation der geeigneten Potenzialflächen einzuleiten, die Flächen mit den betroffenen Behörden vorabzustimmen und mit einem konzeptionellen Gesamtbild die mögliche Entwicklung für die öffentlich zu führenden Diskussionen zu veranschaulichen. Das Rahmenkonzept kann und soll verschiedene Projektansätze in einen konzeptionellen Zusammenhang bringen und die Entwicklung der Solarenergie-Freiflächen-Standorte im Gemeindegebiet koordinieren. Auf dieser Basis kann und soll eine einseitige Be- und Überlastung eines Teilraumes in Folge einer Häufung und eines zu großen Flächenumfangs von Anlagen vermieden, ein Entzerren von Nutzungskonkurrenzen vorgenommen und einer fortschreitenden Zersiedelung der Landschaft entgegengewirkt werden. Der Gemeinde ist es im Rahmen ihrer konzeptionellen Vorplanung freigestellt, in welchem Umfang und Größe sie den PV-Anlagen Raum geben will und kann. Gem. § 1 Abs. 3 BauGB besteht kein Anspruch Dritter auf die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Um Potenzialflächen, die für Solarenergie geeignet sind, möglichst vollständig in einem Gemeindegebiet zu erfassen, empfiehlt es sich, das gesamte Gemeindegebiet zu betrachten.

Bei der Planung von Solarenergie-Freiflächen-Anlagen sollten die Gemeinden außerdem gemeindegrenzenübergreifend denken; insbesondere dort, wo die Gemeinden in einem Landschaftsraum gemeinsame Leitprojekte oder -themen verfolgen. Die gemeinsame Erstellung eines Rahmenkonzeptes aller drei amtsangehörigen Gemeinden wäre daher zu überlegen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, ein Rahmenkonzept für Solarenergie-Freiflächen-Anlagen im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel und in Koordination mit den amtsangehörigen Gemeinden zu erstellen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Keine