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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/50/061  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe zum 31.12.2017 sowie über die Ergebnisverwendung 2017
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
02.06.2021 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
03.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Für den Schulverband Tarp-Jerrishoe, der mit Ablauf des 31.12.2018 aufgelöst wurde, ist gemäß § 14 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 aufgestellt worden.

 

Das Haushaltsjahr 2017 des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 84.091,14 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 11.704.798,41 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 4.215.047,85.

 

Gemäß öffentlich-rechtlichem Vertrag zur Aufhebung des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe wird der vorliegende Jahresabschluss durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Tarp geprüft. Nach Abschluss der Prüfung ist der Jahresabschluss den bisherigen Verbandsgemeinden vorzulegen und durch diese zu beschließen.

 

Laut § 14 GkZ in Verbindung mit § 92 Abs. 3 GO haben die bisherigen Verbandsgemeinden über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses zu beschließen. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2017 beträgt die Ergebnisrücklage 998.857,80 €. Das sind 31,9% der Allgemeinen Rücklage, die 3.132.098,91 € aufweist. Folglich ist der höchstzulässige Betrag für die Ergebnisrücklage vor der Ergebnisverwendung bereits annähernd erreicht.

 

Somit empfiehlt es sich, den erwirtschafteten Jahresüberschuss in Höhe von 84.091,14 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Damit würde die Ergebnisrücklage unverändert bleiben und nach Ergebnisverwendung 31,1 % der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2017 erwirtschaftete Jahresüberschuss wie vorgeschlagen verwendet wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 998.857,80 € und die Allgemeine Rücklage einen Betrag in Höhe von 3.216.190,05 € aufweisen.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Den bisherigen Verbandsgemeinden wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretungen der bisherigen Verbandsgemeinden: Der Jahresabschluss des Schulverbandes Tarp-Jerrishoe zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.704.798,41und einem Jahresüberschuss in Höhe von 84.091,14 € sowie der Lagebericht per 31.12.2017 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Schulverband Tarp-Jerrishoe 2017 (527 KB)