Vorlage - 2021/50/001
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Sachverhalt:
Die TreuKom GmbH, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, hat den steuerlichen Jahresabschluss zum 31.12.2019, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, erstellt und zusammen mit dem Jahresbericht für das Wasserwerk der Gemeinde Tarp vorgelegt.
Der Jahresabschluss weist eine Bilanzsumme von 1.431.923,47 € (Vorjahr: 1.472.789,48 €) und einen Jahresfehlbetrag von 7.379,16 € (Vorjahr: Jahresüberschuss 16.713,51 €) aus.
Aufgrund gegenüber dem Vorjahr gestiegenen Aufwendungen und gesunkenen Erträgen hat sich das Jahresergebnis um 24.092,67 € verschlechtert.
Gemäß Erlass des Bundesministeriums der Finanzen vom 27.09.2002 muss dem Eigen-betrieb ein Gewinn vor Steuern in Höhe von mindestens 1,5% der Buchwerte des Anlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres verbleiben (steuerlicher Mindestgewinn). Die relevanten Buchwerte des Anlagevermögens sind gegenüber der Steuerveranlagung 2018 gesunken, so dass der steuerliche Mindestgewinn 20.019,00 € (vor Steuern) beträgt. Der erzielte Gewinn vor Steuern des Jahres 2019 beträgt -7.379,00 €, somit konnte eine steuerlich abzugsfähige Konzessionsabgabe nicht erwirtschaftet werden.
Der steuerliche Jahresabschluss 2019 ist durch die Gemeindevertretung durch Beschluss festzustellen.
Über die Behandlung des steuerlichen Jahresergebnisses ist ebenfalls zu beschließen. Da die bisherigen Jahresüberschüsse der Rücklage zugeführt bzw. deren Zuführung beschlossen worden sind, ist der Jahresfehlbetrag vorzutragen und über zukünftige Gewinne abzudecken.
Über die Konzessionsabgabe ist nicht zu beschließen, da steuerlich eine solche nicht erwirtschaftet worden ist.
Beschlussvorschlag:
a) Der steuerliche Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 1.431.923,47 € wird festgestellt
b) Der Jahresfehlbetrag von 7.379,16 € wird vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Aus dem steuerlichen Jahresergebnis ergibt sich eine berechnete Ertragsteuerbelastung (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) von 0,00 €. Des Weiteren kann der Fehlbetrag nach 2018 zurück getragen werden (Verlustrücktrag). Dieses wurde bereits in der Steuererklärung beantragt. Hieraus ergibt sich ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Finanzamt Flensburg und der Gemeinde Tarp i. H. v. rd. 4.287,00 €.
Anlage/n:
Steuerlicher Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) 2019
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Steuerlicher Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) 2019 (378 KB) |