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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/128  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde Tarp zum 31.12.2016 sowie über die Ergebnisverwendung 2016
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
13.01.2021 
ABSAGE - Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Tarp      
19.05.2021 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
03.06.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Tarp hat gemäß § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 aufgestellt und diesem einen Lagebericht beigefügt.

 

Das Haushaltsjahr 2016 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 468.293,71 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 38.029.222,35 €. Die Gemeinde Tarp verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital in Höhe von 19.702.654,43 €.

 

Gemäß § 95 n Abs. 5 GO ist in Gemeinden, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss der Gemeindevertretung für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 5 Abs. 1 Buchstabe e der Hauptsatzung der Gemeinde Tarp ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss der Gemeinde prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Bürgermeister den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 95 n Abs. 3 GO beschließt die Gemeindevertretung über den Jahresabschluss und über die Verwendung des Jahresüberschusses. Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, sind gemäß § 26 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO-Doppik) der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO-Doppik darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann abweichend davon die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme beträgt 35,40%. Damit darf die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage ausmachen.

 

Per 31.12.2016 beträgt die Ergebnisrücklage 4.134.899,82 €. Das sind 30,72% der Allgemeinen Rücklage, die 13.461.689,07 € aufweist. Somit empfiehlt es sich, die Ergebnisrücklage durch den in 2016 entstandenen Jahresüberschuss aufzufüllen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

Sofern der in 2016 erwirtschaftete Jahresüberschuss vollständig der Ergebnisrücklage zugeführt wird, würde die Ergebnisrücklage nach Ergebnisverwendung einen Betrag in Höhe von 4.603.193,53 € aufweisen. Dies sind 34,19% der Allgemeinen Rücklage.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Der Gemeindevertretung wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Gemeindevertretung: Der Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 38.029.222,35 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 468.293,71 € sowie der Lagebericht per 31.12.2016 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresüberschuss ist der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Tarp 2016 (1022 KB)