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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/10/011  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Amtes Oeversee zum 31.12.2015 sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2015
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Oeversee Vorberatung
19.10.2020 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
10.12.2020 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Das Amt Oeversee hat gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 95 m Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2015 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 58.165,11ab. Die Bilanzsumme beträgt 12.722.586,89 €. Das Amt Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über kein Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt  743.483,66 €.

 

Gemäß § 18 AO in Verbindung mit § 95 n Abs. 5 GO ist in Ämtern, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss des Amtsausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung des Amtes Oeversee ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss des Amtes prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Amtsvorsteher den Jahresabschluss und den Lagebericht dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 18 AO in Verbindung mit § 95 n Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages

 

Soweit der Jahresfehlbetrag nicht aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden kann, ist der Jahresfehlbetrag gemäß § 26 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vorzutragen. Das Amt Oeversee verfügt per 31.12.2015 über keine Ergebnisrücklage. Es liegt ein vorgetragener Jahresfehlbetrag in Höhe von 685.318,55 vor. Somit ist der in 2015 entstandene Jahresfehlbetrag vorzutragen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Amtsausschuss: Der Jahresabschluss 2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.722.586,89und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 58.165,11sowie der Lagebericht per 31.12.2015 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresfehlbetrag ist vorzutragen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Amt Oeversee 2015 (1132 KB)