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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/015  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp zum Stichtag 31.12.2015 sowie über die Ergebnisverwendung 2015
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
04.06.2020 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
24.03.2020    ABSAGE - Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp      
09.06.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 05.10.2017 beschlossen, für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO) anzuwenden.

 

Daher wurde der Jahresabschluss des Wasserwerkes nach den Vorschriften der GemHVO aufgestellt, wobei gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Bilanz zusätzlich die Position „Stammkapital“ mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag angesetzt wurde.

 

Gemäß § 8 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss dem Werkausschuss und der Gemeindevertretung vorzulegen. Nach § 4 der Betriebssatzung nimmt der Wirtschafts- und Finanzausschuss die Aufgaben des Werkausschusses wahr.

 

Der Gemeindevertretung hat gemäß § 5 EigVO über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2015 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 2.082.947,05aus. Die Summe der Erträge beträgt 382.217,95 €. Die Summe der Aufwendungen beträgt 366.212,72 €. Das Wirtschaftsjahr 2015 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 16.005,23ab.

 

Gemäß § 26 Abs. 2 GemHVO sind Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines vorgetragenen Jahresfehlbetrages benötigt werden, der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Die Gemeindevertretung hat am 05.10.2017 beschlossen, dass die in 2015 erwirtschaftete Konzessionsabgabe in Höhe von 4.104,00 € im steuerlichen Jahresabschluss zur Stärkung des Eigenkapitals der Allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp zugeführt werden sollen.

 

Daher wird vorgeschlagen, diesen Beschluss auf den doppischen Jahresabschluss zu übertragen, und 4.104,00 € des Jahresüberschusses der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.

 

Laut § 25 Abs. 3 Satz 1 GemHVO darf die Ergebnisrücklage höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Per 31.12.2015 beträgt die Ergebnisrücklage 56.102,97 €. Das sind 14,0% der Allgemeinen Rücklage, die 400.554,82 € aufweist. Somit empfiehlt es sich, den verbliebenen Jahresüberschuss in Höhe von 11.901,23 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.082.947,05 €, einer Summe der Erträge in Höhe von 382.217,95 €, einer Summe der Aufwendungen in Höhe von 366.212,72sowie einem Jahresüberschuss in Höhe von 16.005,23 €. Von dem vorgenannten Jahresüberschuss sind 4.104,00 € der Allgemeinen Rücklage und 11.901,23 € der Ergebnisrücklage zuzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss nebst Lagebericht per 31.12.2015

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Wasserwerk 2015 (498 KB)