Vorlage - 2019/40/017
|
|
Sachverhalt:
Am 28.05.2019 fand beim Wasserverband Nord ein Gesprächstermin hinsichtlich einer möglichen Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe an den Wasserverband Nord statt. Hierbei wurde Vertretern der Gemeinde Sieverstedt die beigefügte vorläufige Übertragungsbilanz für die Abwasserbeseitigung zum 31.12.2018, die von der K+W Wirtschaftsberatung GmbH Kiel erarbeitet wurde, vorgestellt.
Bei einer Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe wäre ein erheblicher Ausgleichsbetrag von der Gemeinde Sieverstedt an den Wasserverband Nord zu entrichten. Dieser müsste kreditfinanziert werden.
Daher wurde die Verwaltung des Amtes Oeversee gebeten, mit der Kommunalaufsichtsbehörde zu klären, ob eine kreditfinanzierte Übertragung der Abwasserbeseitigungsaufgabe genehmigt werden würde.
Die Anfrage der Amtsverwaltung vom 03.06.2019 und die Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 07.06.2019 sind als Anlagen beigefügt.
Demnach benötigt die Kommunalaufsichtsbehörde zunächst noch weitergehende Informationen, um eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Insbesondere ist ein Nachweis darüber zu erbringen, dass die Aufgabenübertragung wirtschaftlich wäre.
Dieser Nachweis lässt sich nur erbringen, sobald sämtliche für eine abschließende Entscheidung der Gemeindevertretung ohnehin notwendigen Informationen und Berechnungen, insbesondere eine Gebührenvorkalkulation des Wasserverbandes Nord, vorliegen.
Dies setzt voraus, dass die Gemeindevertretung trotz des zu entrichtenden Ausgleichsbetrages an ihrem Beschluss vom 11.10.2017 festhält, nach dem sich die Gemeinde Sieverstedt eine Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung an den Wasserverband Nord grundsätzlich vorstellen kann.
Beschlussvorschlag:
An der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 11.10.2017 hinsichtlich einer möglichen Übertragung der Aufgabe der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Sieverstedt an den Wasserverband Nord wird festgehalten. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Wasserverband Nord, die für eine abschließende Prüfung der Kommunalaufsichtsbehörde erforderlichen Informationen zusammenzutragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
1. Vorläufige Übertragungsbilanz per 31.12.2018
2. Anfrage der Amtsverwaltung vom 03.06.2019
3. Stellungnahme der Kommunalaufsicht vom 07.06.2019