Vorlage - 2018/50/079
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Sachverhalt:
Regelmäßig sind im Laufe des Jahres Unterhaltungsarbeiten kleineren Umfanges an Straßen und Wegen, Entwässerungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung durchzuführen. Diese werden bisher einzeln von der Verwaltung nach Preisanfrage vergeben. Dies erfordert einen relativ hohen Verwaltungsaufwand und die Arbeiten werden häufig von den beauftragten Firmen nur schleppend ausgeführt. Daher ist es sinnvoll, bestimmt Arbeiten im Rahmen von Jahresverträgen zu vergeben, aus denen Reparaturleistungen nach Bedarf oder turnusmäßig abgerufen werden können.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, ab dem Jahr 2019 Jahresverträge (im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen auch für mehrere Jahre) für folgende Leistungen zu schließen:
1. Straßen- und Wegeinstandsetzung, insbesondere Pflasterarbeiten an Geh- und Radwegen, Asphaltarbeiten, soweit nicht SUV zuständig
2. Kanalisation und Wasserversorgung (ohne Leitungsbau): Anheben/ Angleichen von Schächten, Einläufen, Schieberkappen, Herstellen von einzelnen Hausanschlüssen für Abwasser
3. Instandsetzung wassergebundener Wege
Die Verträge sollen eine Laufzeit bis zum 30.06. eines Jahres haben, damit Folgeverträge auch bei verspäteter Verabschiedung des Haushalts nahtlos geschlossen werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt 2019 zu berücksichtigen
Anlage/n:
keine