Vorlage - 2017/10/006
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Oeversee, Sieverstedt und Tarp haben in den vergangenen Sitzungen gemäß § 13 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes beschlossen, die Aufgaben des Gemeindewahlleiters auf den Amtsvorsteher bzw. eine noch zu wählende Person und die Aufgaben des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf einen vom Amtsausschuss zu wählenden Wahlausschuss zu übertragen.
In den amtsangehörigen Gemeinden nimmt der Amtsvorsteher die Aufgaben des Gemeindewahlleiters wahr, wenn er nicht Wahlbewerber, Vertrauensmann für Wahlvorschläge oder dessen Stellvertreter oder Mitglied eines anderen Wahlorgans ist.
Der Wahlausschuss besteht aus dem Amtsvorsteher und mindestens 6 Beisitzerinnen/Beisitzern. Die Beisitzerinnen/Beisitzer dürfen ebenfalls keine der vorgenannten Funktionen wahrnehmen und sollten Wahlberechtigte aus den amtsangehörigen Gemeinden sein.
Folgende Personen werden als Beisitzer/in und Stellvertrete/rin vorgeschlagen:
Beisitzerin/Beisitzer:Stellvertreterin/Stellvertreter:
Carola Thomsen, OeverseeBernd Rabe, Oeversee
Frauke Bölck, OeverseeAnni Geiselbrecht, Tarp
Adelheid Johannsen, TarpThomas Dappert, Tarp
Margit Pahrmann, TarpGerda Petersen, Sieverstedt
Herbert Jensen, Tarp
Günter Schlink, Sieverstedt
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss wählt Herrn LVB Horst Rudolph zum Gemeindewahlleiter und Herrn Patrick Kehler zum Stellvertreter.
Außerdem werden die o. a. vorgeschlagenen wahlberechtigten Personen aus dem Amtsgebiet als Beisitzerin/Beisitzer sowie Stellvertreterin/Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss gewählt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine