Vorlage - 2017/25/015
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Oeversee fasst den abschließenden Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Krokamp-Mitte“
Beschlussvorschlag:
- Die während der Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 22 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung geprüft und beschließt entsprechend des in der Anlage zum Beschluss beigefügten Abwägungs-vorschlages.
- Aufgrund des § 10 Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 22 „Gewerbegebiet Krokamp-Mitte“ (GEe) für das Gebiet östlich der „Bundesstraße“ (L 317), nördlich der Straße „Krokamp“ und westlich des Bebauungsplanes Nr. 15 „Gewerbegebiet Krokamp“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
- Die BBU Betriebs- Beratung + Umweltschutz GmbH, Handewitt, wird beauftragt denen, die Stellungnahmen abgegeben haben, das Ergebnis der heutigen Beschlussfassung mit Angabe der Gründe mitzuteilen.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung auf der Internetseite der Gemeinde Oeversee (www.oeversee.de) eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Abwägungsvorschlag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | B-Plan22 Satzungsbeschluss (1111 KB) | ||||
2 | Text-Teil B B22_Entwurf (141 KB) |