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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/25/011  

Betreff: 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
12.10.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Aufstellungsbeschluss für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sankelmarker Weg“ für das Gebiet südlich des Sankelmarker Weges, westlich der bebauten Grundstücke am Ahornweg und Westerhöhe und nördlich des Wohngebietes Harseefeld.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 zur Ausweisung eines Wohngebietes. Zu diesem Zweck ist die bisherige Darstellung teilweise im Flächennutzungsplan als Fläche für Landwirtschaft in Wohnbaufläche zu ändern. Der Plangeltungsbereich ist in der beiliegenden Übersicht dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes Sankelmarker Weg“ für das Gebiet südlich des Sankelmarker Weges, westlich der bebauten Grundstücke am Ahornweg und Westerhöhe und nördlich des Wohngebietes Harseefeld.

 

2.Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen  2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

3.Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll die Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen in Albersdorf, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der benachbarten Gemeinden soll die Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen in Albersdorf beauftragt werden.

 

4.Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

5.Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: es wird eine einmalige Informationsveranstaltung durchgeführt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlage/n:

Übersichtsplan

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 17-09-25-Aufstellungsbeschluss-Fplan (303 KB)