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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2017/80/001  

Betreff: Beschlussfassung über die Anwendung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung für den Schulverband Sieverstedt-Havetoft ab dem 01.01.2011
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
06.02.2018 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Nach § 11 der Verbandssatzung besorgt das Amt Oeversee für den Schulverband Sieverstedt-Havetoft die Verwaltungs- und Kassengeschäfte.

 

Seit dem 01.01.2011 wird einheitlich für alle amtsangehörigen Gemeinden / Schulverbände und für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung angewendet. 

 

Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes gelten gemäß § 14 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GkZ) die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend.

 

Nach § 75 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist für die Anwendung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ein Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. Dieser Beschluss wurde für den Schulverband Sieverstedt-Havetoft bislang noch nicht gefasst. 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2011 die Anwendung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Anlage/n:

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