Vorlage - 2017/80/001
|
|
Sachverhalt:
Nach § 11 der Verbandssatzung besorgt das Amt Oeversee für den Schulverband Sieverstedt-Havetoft die Verwaltungs- und Kassengeschäfte.
Seit dem 01.01.2011 wird einheitlich für alle amtsangehörigen Gemeinden / Schulverbände und für den Eigenbetrieb Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung angewendet.
Für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Schulverbandes gelten gemäß § 14 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (GkZ) die Vorschriften des Gemeinderechts entsprechend.
Nach § 75 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) ist für die Anwendung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung ein Beschluss der Verbandsversammlung erforderlich. Dieser Beschluss wurde für den Schulverband Sieverstedt-Havetoft bislang noch nicht gefasst.
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft beschließt rückwirkend ab dem 01.01.2011 die Anwendung der Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n: