Auszug - Beratung und Beschlussfassung über eine Finanzierungsvereinbarung für den Bauernhofkindergarten Sieverstedt
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Beratung Beschluss |
Aufgrund der Kita-Reform soll auf Grundlage des § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungs-gesetzes (KiTaG) für den Überganszeitraum bis zum 31.12.2024 eine Vereinbarung über die Finanzierung des Bauernhofkindergartens mit dem Träger geschlossen werden.
Finanzielle Auswirkungen /Mittelbeschaffung:
Durch die Vereinbarung wird eine Fehlbedarfsfinanzierung durch die Gemeinde Sieverstedt gegenüber der Kita Natura eG vorgenommen.
Die Gemeinde Sieverstedt erhält von dem Kreis Schleswig-Flensburg als Standortgemeinde einer Kita monatlich eine Förderung.
Die Gemeinde zahlt monatlich weiterhin eine Refinanzierung an die Kreise und Städte, in denen Kinder aus Sieverstedt in die Kita gehen (bisher Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Nordfriesland und Stadt Flensburg).
Durch die Finanzierungsvereinbarung zahlt die Gemeinde, wie eingangs beschrieben, das ggf. entstehende Defizit.
Beschluss:
Siehe TOP 7.