Auszug - Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14. Mai 2023
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Kay-Stefan Harms berichtet von der vor dieser Sitzung stattgefundenen Sitzung des Wahlprüfungsausschusses.
Es war keine Vertreterin oder ein Vertreter nicht wählbar. Auch sind keine Erkenntnisse vorhanden, dass es bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung zu Unregelmäßigkeiten gekommen sei, die das Wahlergebnis im Wahlkreis oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst hätten haben können. Die Feststellung des Wahlergebnisses war nicht fehlerhaft.
Beschluss:
Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig