Auszug - Beschluss über die Gültigkeit der Gemeindewahl vom 14. Mai 2023
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Der Vorsitzende des Wahlprüfungsausschusses, Ralf Andersen berichtet von der vorangegangenen Sitzung des Ausschusses. Von den in § 39 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz benannten Gründen liegen keine Erkenntnisse vor. Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss über die Gültigkeit der Wahl.
Beschluss:
Die Gemeindewahl vom 14. Mai 2023 wird gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig erklärt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig