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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp hier: Aufstellungsbeschluss  

Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 11
Gremium: Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 14.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:27 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird vorgetragen, dass für eine wohnbauliche Entwicklungsmöglichkeit der Gemeinde Flächen vorgeprüft werden müssen. Eine westliche oder östliche Entwicklung ist derzeit nicht umsetzbar. Zu grundsätzlichen Ausrichtung ist neben den weiteren fachlichen Vorprüfungen die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.

 

In Betracht kommende Flächen sind die südlich der Ortslage von Tarp gelegenen in der Übersichtskarte dargestellten Flächenpotentiale:

 


Beschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich 1 „westlich der Bahnlinie und südlich der Jerrishoer Straße (K 87) auf den Flurstücken 138 und 139 der Flur 6 in der Gemarkung Tarp“ im südlichen Teil des Gemeindegebietes Tarp, für den Teilbereich 2 „südlich anschließend an die Ortslage von Tarp östlich der Bahnlinie westlich des Stapelholmer Weg (L 247) auf den Flurstücken 150 und 151 der Flur 6 in der Gemarkung Tarp“ im südlichen Teil des Gemeindegebietes sowie für den Teilbereich 3 „südlich anschließend an die Ortslage von Tarp, östlich des Stapelholmer Weg (L 247) auf den Flurstücken 169, 170 und 171 der Flur 6 in der Gemarkung Tarp“ im südlichen Teil des Gemeindegebietes.
    Die Flächen sollen als Wohnbauflächen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO entwickelt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

  1. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen

 

 


Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:

14

NEIN-Stimmen:

0

Enthaltungen:

2