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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung zur Neufassung der Jugendbeiratssatzung und der Wahlordnung  

Sitzung des Zentralausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 5
Gremium: Zentralausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 07.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:43 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
 
Beratung

Der Vorsitzende informiert Anhand der Anlagen über die Neuverfassungen der Jugendbeiratssatzung und der Wahlordnung.

Die Verwaltung hat in den Entwürfen u.a. redaktionelle Anpassungen/Aktualisierungen im Nachgang zur Beschlussfassung des BiSoA vom 15.11.2022 vorgenommen. Diese Änderungen sind in den verwaltungsseitigen Entwürfen zur Nachvollziehbarkeit durchgängig gekennzeichnet.

In den Entwürfen gem. Beschlussfassung des BiSoA wurde überwiegend eine geschlechtsneutrale Sprache, diese jedoch in verschiedenen Formen, benutzt.

Da in den weiteren Satzungen der Gemeinde Tarp mehrheitlich als geschlechtsneutrale Formulierung die Doppelnennung femininer und maskuliner Formen benutzt wird (z.B. die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister) wurde diese Form in den verwaltungsseitigen Überarbeitungen ebenfalls gewählt und für die Gesamtdokumente vereinheitlicht.

 

Ergänzungen aus dem Ausschuss zur Jugendbeiratssatzung:

  • Die Satzung ist ausschließlich für den Jugendbeirat. Eine Satzung für den Kinderbeirat wird zu einem späteren Zeitpunkt erstellt. Die Bezeichnung der Satzung muss daher angepasst werden.
  • In §2 (2) soll Recht statt Pflicht stehen. (Der Beirat hat das Recht...)
  • §2 (4) und (6) sowie §4 (5): Änderung jeweils in Mitarbeiter der Verwaltung.
  • §5 (5): Änderung Homepage statt Internet
  • §6 (1): Bei Bedarf kann die Öffentlichkeit durch einen einfachen Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.

 

Beschluss:

Der Zentralausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Jugendbeiratssatzung mit genannten Änderungen zu beschließen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

Ergänzungen aus dem Ausschuss zur Wahlordnung:

  • Die Wahlordnung ist nur für den Jugendbeirat, daher muss die Bezeichnung entsprechend angepasst werden.

 

Beschluss:

Der Zentralausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die Wahlordnung mit genannten Änderungen zu beschließen.