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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Arbeitsgruppe "neue Jugendbeiratssatzung"  

Sitzung des Bildungs- und Sozialausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 8
Gremium: Bildungs- und Sozialausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 23.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:02 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
 
Beratung

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass eine Arbeitsgruppe des Bildungs- und Sozialausschusses sich Gedanken gemacht habe, wie eine neue Satzung des Jugendbeirates aussehen könne. Herr Andersen berichtet, dass sich die AG dreimal getroffen habe. Es gab zunächst Unstimmigkeiten über Verfahrens- und Beteiligungsfragen. Herr Prof. Dr. Watter sei in der Folge aus der Arbeitsgruppe deshalb ausgeschieden.

 

In vielen anderen Gemeinden gebe es eine Jugendbeiratssatzung und eine Wahlordnung. Streitig in der Arbeitsgruppe sei die Zusammensetzung des Beirates. Es gebe Auffassungen den Beirat nur aus Institutionen zu besetzen, andere vertreten den Wunsch allgemeine Wahlen durchzuführen. Eigentlich stünden die Neuwahlen im 4. Quartal 2022 an. Es sei absehbar, dass bis dahin keine neue Satzung fertig sei. Deshalb solle der Jugendbeirat nach der bisherigen Satzung gewählt werden.

 

Am 30.09. findet in Kiel ein Workshop des Landes zur Gestaltung von Jugendbeiräten statt. Im Bildungs- und Sozialausschuss besteht Einvernehmen, dass Herr Andersen daran teilnimmt.

 

Herr Detlefsen stellt fest, dass zurzeit alle Kinder und Jugendlichen ausgeschlossen seien, die nicht Nutzende des Fritz seien oder an einer Tarper Schule beschult würden. Er setzt sich für eine Öffnung des Beirats und eine ordnungsgemäße Wahl nach der Satzung ein. Dies sei in der Vergangenheit nicht erfolgt.

 

Frau Leese berichtet, dass vorgesehen sei auch im nächsten Jahr, wenn die neue Satzung stehe, eine Neuwahl durchzuführen.

 

Es wird weiter berichtet, dass die Arbeitsgruppe intensiv am Arbeiten sei. Es seien noch Fragen zu klären. Angestrebt werde die Satzung von der Wahlordnung zu trennen. Zu klären ist noch das Wahlverfahren. Denkbar sei, Kinder im Alter von 6-12 Jahren durch interne Wahlen der Schulen zu bestimmen und Jugendliche im Alter von 12-21 Jahren durch allgemeine Wahlen. Unter 12-hrige Mitglieder könnten dann als Beisitzer fungieren. Hierzu gebe es aber noch Gesprächsbedarf.

 

Frau Detlefsen weist darauf hin, dass am 29.10.2022 im Rahmen des BiCa ein Workshop zur Partizipation von Jugendlichen stattfindet.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankt sich bei den Teilnehmern der Arbeitsgruppe.