Auszug - Überplanmäßige Leistung von Finanzierungsbeiträgen gemäß § 51 KiTaG
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Carsten Steffensen berichtet, dass die Aufwendungen nach dem neuen Kindertagesförderungsgesetz gegenüber dem geschätzten Ansatz zu überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 38.475,23 € geführt haben. Dieser Mehraufwand kann durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer gedeckt werden.
Beschluss:
Der Leistung von überplanmäßigen Finanzierungsbeiträgen gemäß § 51 KiTaG in Höhe von 38.475,23 € wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig