Auszug - Mitteilungen und Anfragen
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Beratung |
Es werden einige Fragen zum sozial geförderten Wohnungsbau im 5. Bauabschnitt des Schellenparks aufgeworfen. Gefragt wird, wer die notwendigen Wohnberechtigungsscheine ausstellt, wie lange diese gültig sind und welche Maßstäbe hierfür angesetzt werden.
Herr Rudolph weist darauf hin, dass die Ausstellung der Wohnberechtigungsscheine in der Zuständigkeit des Sozialzentrums Eggebek liegt. Die anzuwendenden Maßstäbe sind zwar nicht im Detail bekannt, sind aber nicht vergleichbar mit den Voraussetzungen zum Harz IV-Bezug und liegen deutlich höher.
Dem Bauamt gegenüber ist durch die Vermieter bereits nachgewiesen worden, dass alle Mieter ausnahmslos im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind. Die Stellplätze auf der Anlage, die von höherwertigen Fahrzeugen belegt sind, könnten durchaus auch fremdvermietet sein.
Nachdem keine weiteren Mitteilungen oder Anfragen vorliegen, ist das Ende des öffentlichen Teils der heutigen Sitzung um 19:55 Uhr.
In der Zeit von 20:02 Uhr bis 21:09 Uhr wird der nichtöffentliche Teil abgehalten.