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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Informationen zum möglichen Ausbau schnelles Internet in Tarp durch die Amtswerke Eggebek  

Sitzung der Einwohnerversammlung der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 3
Gremium: Einwohnerversammlung der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 18.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Landgasthof Tarp
Ort: Bahnhofstraße 1, 24963 Tarp
Zusatz: Für die Veranstaltung gelten die Hygienevorschriften der aktuellen Landesverordung, derzeit 3-G-Regel.
 
Beratung
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Präsentation Amtswerke (5357 KB)      

Lars Fischer berichtet anhand eine PowerPointPäsentation zu den Amtswerken sowie zu den Ausbauabsichten der Amtswerke im Amtsgebiet Oeversee.

 

Die Präsentation ist als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt der Niederschrift beigefügt. Auf die Inhalte wird Bezug genommen.

 

Im Nachgang zu der Präsentation werden die Fragen durch die Mitarbeiter der Amtswerke beantwortet:

 

  • Wenn ein FRITZ!Box vorhanden ist, ist diese kompatibel mit dem Glasfaser oder braucht man eine neue?
    Kommt auf das Modell drauf an. Beim Besprechungstermin kann man hier noch mal drauf schauen. Der Telekom Speedport funktioniert nicht.
  • Befindet sich die gemietete FRITZ!Box nach 2 Jahren im Eigentum des Nutzers?
    Gibt nur die Option Kauf der Miete.
  • Was passiert, wenn keine 50%-Anschlussquote erreicht wird?
    Dann erfolgt kein Ausbau. Unterschriebene Verträge werden vernichtet.
  • Die 20m Anschlussleitung ist das der reine Tiefbau oder wird bis ins Haus gerechnet?
    Es wird bis zum Hausanschlusspunkt gerechnet. Die Einführung (2m) zählen nicht dazu.
  • Mit der Fernwärme wurden damals Leerrohre mit verlegt, können diese genutzt werden?
    Es sind Leerrohre der Stadtwerke. Man setzt ein eigenes System um.
  • Wie sieht es bei Mehrfamilienhäusern aus? Müssen grds. die Eigentümer zustimmen?
    Ja.
  • Was ist, wenn der Eigentümer zustimmt, aber andere Mieter kein Anschluss wünschen?
    Hier sind individuelle Absprachen zu führen.
  • Gehört der Ginsterweg mit zum Ausbaugebiet?
    Ja. Ganz Tarp ist ein Cluster.
  • Was gilt als Grundstücksgrenze, bspw. bei Häuser an einem privatem Stichweg?
    Grds. dort, wo der öffentliche Bereich liegt. Man versucht in solchen Fällen auch die Teilnehmer zusammenzurechnen. Es wird an einer gemeinsamen Lösung gearbeitet.
  • Wie erfolgt die Kündigung der Altverträge?
    Die Kündigung wird nach erfolgten Anschluss durch die Amtswerke (bei Tarifabschluss mit den Amtswerken). Man erhält dann über den Zeitpunkt eine Rückmeldung vom Altanbieter. Es wird ein nahtloser Übergang.
  • Beziehen sich die 50% auf das Amtsgebiet oder auf die Cluster?
    Gilt für jede Gemeinde (Cluster) einzeln.
  • Gibt es andere Glasfaseranbieter?
    Aktuell nur im Schellenpark komplett und auch im Gewerbegebiet.
  • Würde man als direkter Anlieger bei Nichterreichen der Anschlussquote in einem Gemeindegebiet grenznah zu einem anderen Gemeindegebiet liegen gelassen?
    Das würde man sich individuell ansehen.
  • Wird man zwischendurch sehen können, wie der aktuelle Stand der Quote ist?
    Man hat im Treenespiegel die letzte Seite gebucht und wird hier berichten. Auch die im Aufbau befindliche Internetseite wird hier Informationen aufnehmen.
  • Bei der geplanten Fertigstellung 2025/2026, wird erst dann eine Freischaltung erfolgen?
    Wenn ein kompletter Anschluss erfolgt ist und der Technikstandort steht, erfolgt in der Regel eine sukzessive Freischaltung.
  • Ist man bei den Verträgen auf ewig gebunden oder kann man nach 2 Jahren frei entscheiden oder dann nur wieder über das Kupferkabel?
    Aktuell wäre dies so. Man geht davon aus, dass auch Glasfaserkabel reguliert werden, so dass andere Anbieter dann theoretisch möglich wären, welche Durchleitungszahlungen an den Netzinhaber zahlen müssten.
  • Gibt es, wenn nach dem 25.02.2022 die Anschlussquote nicht erreicht ist eine weitere Chance (Verlängerung)?
    Nein.
  • In den Unterlagen ist von der TV-Box die Rede. Bei 3 Fernsehern braucht man dann drei Boxen?
    Es gibt verschiedene Möglichkeiten. Demnächst auch über eine App und dann über den Amazon TV-Stick.
  • Welche Sicherheit besteht für die Durchführung? Sind die Amtswerke potent gegen eine Insolvenz gewappnet?
    Es sind 2 Banken (NOSPA und die Investitionsbank SH) mit dabei. Es handelt sich um ein privatrechtliches Unternehmen und letztlich ist man nie dagegen gefeit.
  • Ist der Schellenpark (da Glasfaser) bei Ermittlung der Quote ausgenommen?
    Dieser ist grds. außen vor. Man wolle aber auch hier ausbauen.
  • Sind Synergieeffekte mit der Telekom geplant (bspw. sind die KVZ der Telekom ja schon mit Glasfaser angeschlossen)?
    Nein. In der Gesamtbetrachtung wird es nicht günstiger.
  • Wenn im Schellenpark nur 5% Anschlusswillige sind und Tarp aber 50% erreicht, ist der Bereich dann ausgenommen?
    Er würde mitgenommen werden.
  • Kann man 10 Nummern mitnehmen?
    Das geht, solange keine weiteren Gesprächskanäle benötigt sind. Die Kosten dazu stehen im Vertrag.
  • Sind die Vertragsdokumente online abrufbar?
    Ja. Ab 01.12. wäre eine Anpassung aufgrund der TKG[1]-Novelle erforderlich.
  • Was kostet der laufende Meter bei einer Anschlussleitung von über 20m?
    19,95 €. Eigenleistungen sind möglich. Das Leerrohr wäre (auch über 20m) kostenfrei.
  • Gibt es einen Support 24/7?
    Es gibt eine Hotline/Callcenter. Hier wird 24/7 die Störung aufgenommen. Je nach Schaden/Störfall gibt es bestimmte Entstörzeiten.
  • Es sind ja verschiedene Tarifmodelle dargestellt. Ist eine kurzfristige Erhöhung machbar?
    Upgrades sind jederzeit möglich.
  • Wie hoch ist der Stromverbrauch des Medienwandlers?
    Die genaue Zahl kann im Moment nicht beziffert werden. Er liegt nicht über dem eines Routers. Auf direkte Nachfrage kann dieses gerne nachgeliefert werden.
  • Gibt es weitere Kosten?
    Nein. Nur die Tarifkosten und solange die Anschlussleitung nicht überschritten wird (bis 25.02.2022!)
  • Ist ein Anschluss auch ohne Nutzung möglich?
    Ja. Für die Tiefbaukosten würden 600 €, 300 € wenn ein Anschluss ohne Tiefbau erfolgt, fällig werden (auch bis 25.02.2022)
  • Ist der Einrichtungspreis zu zahlen?
    Bis 25.02.2022 entfällt auch dieser.
  • Werden gewerbliche Nutzer wie Private behandelt?
    Nein. Hier gibt es andere (individuelle) Angebote. Hierzu soll noch eine weitere (direkte) Information erfolgen. Der Ausbau ist aber der Gleiche.
  • Was ist, wenn der Medienwandler defekt ist?
    Da er im Eigentum der Amtswerke liegt, wäre es eine Gewährleistungssache. Der Router kann ihn nicht kaputt machen.
  • Kann die LAN-Verkabelung weiter genutzt werden?
    Ja, ab Cat5e.
  • Ist ein vorhandener glasfaserfähiger Router verwendbar?
    Grds. ja. Im System kann dieser aber nicht eingesehen werden.
  • Läuft die Telefonie auch weiter über die FRITZ!Box?
    Ja.

 


[1] Telekommunikationsgesetz