Auszug - 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Clausen erläutert die Beschlussvorlage und verweist auf den nachfolgenden TOP 8.2. Er erklärt die Notwendigkeit zur Änderung bzw. Aufstellung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes. Herr Bölck stellt die Beschlussvorlagen zu TOP 8.1 und 8.2 nacheinander zur Abstimmung. Beide werden einstimmig angenommen.
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Straße „Rodelbarg“, nördlich der Straße „Bäckerberg“ und westlich der Straße „Stapelholmer Weg“, in der Gemeinde Oeversee, auf einer Fläche von ca. 1,34 ha.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.
4. Der Amtsvorsteher wird beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
5. Die Planung ist gemäß § 11 Landesplanungsgesetz dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein, Abteilung Landesplanung, zur Abgabe einer landesplanerischen Stellungnahme vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig