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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über die Berechnung der Schulverbandsumlage  

Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft
TOP: Ö 7
Gremium: Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 06.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:20 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
2018/80/003 Beratung und Beschlussfassung über die Berechnung der Schulverbandsumlage
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Harms verweist auf die vorliegende Beschlussvorlage mit den Anlagen zu diesem Tagesordnungspunkt und verteilt ergänzend hierzu eine anonymisierte Aufstellung über die derzeitigen Heim-/und Pflegekinder aus den Verbandsgemeinden.

 

Der Schulverbandvorsteher moniert zu diesem Tagesordnungspunkt, dass er selbst nur durch einen schriftlichen Vermerk von der Amtsverwaltung Oeversee von dem Anliegen der Gemeinde Havetoft, bei der Berechnung der Schulverbandsumlage die Heim- und Pflegekinder der Gemeinden Sieverstedt und Havetoft unberücksichtigt zu lassen, erfahren habe und nicht persönlich von dem Verbandsmitglied darauf angesprochen worden sei.

 

Herr Harms erläutert nun die bisherige Berechnung der Schulverbandsumlage und erklärt, dass die Gemeinde Havetoft gemäß Vermerk eine Änderung der Berechnung auch für zurückliegende Jahre - wünscht, da für die Heim- und Pflegekinder Havetoft von den bisherigen Wohnsitzgemeinden bereits Schulkostenbeiträge an den Schulträger gezahlt und diese Kinder außerdem bei der Schulverbandsumlage berücksichtigt werden. Eine Änderung würde aufgrund des Verhältnisses dazu führen, dass die Gemeinde Sieverstedt einen höheren und die Gemeinde Havetoft einen entsprechend geringeren Anteil zur Schul-verbandsumlage zahlen müsse. Eine Grundlage für eine rückwirkende Neuberechnungrde es jedoch nicht geben.

 

Der Schulverbandsvorsteher vertritt die Auffassung, dass keine Änderung der Berechnungs-grundlage erfolgen sollte. Beide Verbandsmitglieder halten gemeinsam den Schulverband vor. Zudem erhält jede Gemeinde für ihre Heim- und Pflegekinder in der Regel auch Schlüsselzuweisungen.

 

Wollte man die Berechnungsgrundlage für die Zukunft ändern, so bedarf die erforderliche Satzungsänderung einer 2/3 Mehrheit der Verbandsversammlung. Außerdem müsste der öffentl.-rechtl. Vertrag von den Verbandsmitgliedern geändert werden.

 

Durch Nachfrage von Herrn Harms, wie mit dem Sachverhalt umzugehen ist, wird deutlich, dass die anwesenden Verbandsvertreter der Gemeinde Havetoft bisher nicht über den Inhalt dieses Tagesordnungspunktes informiert waren.

Herr Harms findet den gesamten Verlauf sehr unglücklich. Nach einer kurzen Diskussion lässt er den folgenden Beschluss fassen:

 


Beschluss:
Die Verbandsversammlung beschließt, dass die Berechnung der Schulverbandsumlage nach der Satzung in der bestehenden Fassung Geltung findet.

 


Abstimmungsergebnis:

JA-Stimmen:

6

NEIN-Stimmen:

0

Enthaltungen:

1