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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Beratung und Beschlussfassung über weiteres Vorgehen bezüglich Querungsstelle Stapelholmer Weg beim Landgasthof  

Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Tarp
TOP: Ö 5
Gremium: Bauausschuss der Gemeinde Tarp Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 29.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:38 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal, Amtsgebäude Tarp
Ort: Tornschauer Straße 3-5, 24963 Tarp
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Der Vorsitzende informiert:

Im Mai 2017 wurde in Tarp, Abschnitt Stapelholmer Weg zwischen Bahnhofstraße und Tornschauer Straße eine Verkehrszählung durchgeführt als Grundlage für weitere Entscheidungen über eine Querungsanlage für Fußnger. In der Spitzenstunde wurden 1.223 Kfz und 42 querende Fußnger gezählt.

 

In den Empfehlungen für Fußngerverkehrsanlagen (EFA 2002) wird eine Notwendigkeit für Querungsanlagen für Fußnger dann anerkannt, wenn ausgeprägter Querungsbedarf besteht, die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt und die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde über 1.000 Kfz/h beträgt. Der "ausgeprägte Querungsbedarf" ist dabei nicht in Maß und Zahl definiert. Zur geeigneten Art der Querungsanlage (Mitteltrennung, Fußngerüberweg, Lichtsignalanlage, Über-/Unterführung) gibt es im besagten Regelwerk ein Bemessungsdiagramm. Die Notwendigkeit einer Querungsanlage leitet sich aus der Tatsache her, dass bei Verkehrsstärken über 1.000 Kfz/h keine ausreichenden Zeitlücken für eine sichere Querung mehr verbleiben. Bekannt ist auch, dass lange Wartezeiten bei wartepflichtigen Verkehrsteilnehmern regelmäßig zu einer erhöhten Risikobereitschaft führen, was wiederum die Unfallgefahr erhöht. Die Ablehnung der Verkehrsbehörde ist nicht nachvollziehbar und sollte nicht unwidersprochen bleiben.

 

Der Bauausschuss lehnt es ab, sowohl technische wie auch verkehrslenkende Lösungsvorschläge zu erarbeiten, sondern erwartet diese von den Fachbehörden. Der Bauausschuss wird sich selbstverständlich mit genehmigungsfähigen Vorschlägen befassen und dazu beschließen. Alternativ zu Maßnahmen zur Reduzierung der Querungsvorgänge erwartet der Bauausschuss auch Vorschläge zur Reduzierung des Durchgangsverkehrs.

Der Bauausschuss bringt abschließend seinen Unmut darüber zum Ausdruck, dass die Zählergebnisse der Gemeinde erst nach ca. einem halben Jahr zugingen, dies ohne Aufbereitung und Bewertung erfolgte und offenbar wenig Bereitschaft besteht, die Sorgen der Gemeinde im persönlichen Gespräch zu erörtern und nach Lösungen zu suchen.

Der Bauausschuss sieht, gestützt auf die Empfehlungen für Fußngerverkehrsanlagen (EFA 2002) bei den vorliegenden Ergebnissen der Verkehrszählung die Notwendigkeit einer Querungsanlage im Stapelholmer Weg zwischen Bahnhofstraße und Tornschauer Straße, da ausgeprägter Querungsbedarf besteht, die zulässige Geschwindigkeit 50 km/h beträgt und die Verkehrsbelastung in der Spitzenstunde über 1.000 Kfz 7h beträgt.

 


Beschluss:

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, die Einrichtung einer Lichtsignalanlage förmlich zu beantragen
 

 


Abstimmungsergebnis:

 

JA-Stimmen:

7

NEIN-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0