Auszug - Bebauungsplan Nr. 23 "Sankelmarker Weg" der Gemeinde Oeversee hier: Aufstellungsbeschluss
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Beratung Beschluss Abstimmungsergebnis |
siehe TOP 5.4
Beschluss:
1. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23 „Sankelmarker Weg“ für das Gebiet südlich des Sankelmarker Weges, westlich der bebauten Grundstücke am Ahornweg und Westerhöhe und nördlich des Wohngebietes Harseefeld.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Unterrichtung der benachbarten Gemeinden soll die Ingenieurgemeinschaft Sass und Kollegen in Albersdorf beauftragt werden.
4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: es wird eine einmalige Informationsveranstaltung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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