Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit sowie der ordnungsgemäßen Ladung, Genehmigung der Tagesordnung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Beschlussfassung zu Einwendungen zur Niederschrift der Sitzung vom 27.02.2019 | SI/2019/037 | |||||
Ö 4 | 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Oeversee hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung | 2019/25/008 | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "südlich des Sankelmarker Weges, westlich der bebauten Grundstücke am Ahornweg und Westerhöhe und nördlich des Wohngebietes Harseefeld" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite des Amtes Oeversee bzw. über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
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04.06.2019 - Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee | |||||||
Ö 4 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Beschlussvorlage zuzustimmen. 1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "südlich des Sankelmarker Weges, westlich der bebauten Grundstücke am Ahornweg und Westerhöhe und nördlich des Wohngebietes Harseefeld" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite des Amtes Oeversee bzw. über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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20.06.2019 - Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee | |||||||
Ö 6.3 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschluss: 1. Der Entwurf der 9. Änderung des Flächennutzungsplans für das Gebiet "südlich des Sankelmarker Weges, westlich der bebauten Grundstücke am Ahornweg und Westerhöhe und nördlich des Wohngebietes Harseefeld" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite des Amtes Oeversee bzw. über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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Ö 5 | Bebauungsplan Nr. 23 "Sankelmarker Weg" der Gemeinde Oeversee hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung | 2019/25/009 | |||||
Ö 6 | Stellungnahme zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplan 2010 (Entwurf 2018) | 2019/25/027 | |||||
Ö 7 | Beratung und Beschlussfassung zur Fortführung/Verstetigung des Klimaschutzmanagements der Region Flensburg | 2019/25/032 | |||||
Ö 8 | Beratung und Beschlussfassung über das Pflanzen von Bäumen "Am Dorfplatz" in Barderup | ||||||
Ö 9 | Mitteilungen und Anfragen | ||||||
N 10 | Grundstücksangelegenheiten | ||||||