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  • Gebäude des Amt Oeversee

Auszug - Bebauungsplan Nr. 23 "Sankelmarker Weg" der Gemeinde Oeversee hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung  

Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Oeversee
TOP: Ö 5
Gremium: Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Oeversee Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 04.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:35 Anlass: Sitzung
Raum: Grundschule Oeversee
Ort: Schulweg 9, 24988 Oeversee
2019/25/009 Bebauungsplan Nr. 23 "Sankelmarker Weg" der Gemeinde Oeversee
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlich  
 
Beratung
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Sass ging in seinem Vortrag ausführlich auf die am Entwurf vorgenommenen Änderungen ein, die sich aus der frühzeitigen Beteiligung der TÖB und insbesondere auch der Bürger ergeben haben. Folgende Änderungen wurden vorgestellt und intensiv diskutiert:
- Standort Regenrückhaltebecken
- Berücksichtigung einer Pumpstation für das Abwasser
- Standort Trafohäuschen an der nord-östlichen Grenze der „grünen Mitte“ auf  
  öffentlichem Grund
- nur noch in den Teilgebieten WA7 und WA8, die an die öffentliche Grünfläche
  in der Mitte grenzen, erfolgt keine Einschränkung der Bauweise, so dass auch
  Mehrfamilienhäuser möglich sind. In den Teilgebieten WA5 und WA6
  (restliche Grundstücke innerhalb des Ringes) sind neben Einfamilienhäusern
  auch Doppelhäuser möglich.
 

Herr Sass empfiehlt der Gemeinde mit der Gestaltung der Grünfläche nicht bis zur Fertigstellungstellung der Bebauung zu warten, sondern diese jetzt mit zu planen. Der Bauausschuss hat darauf das Planungsbüro beauftragt, Vorschläge zur Gestaltung zu machen. Diese sollen dann im Bauausschuss und Rahmen einer Bürgerbeteiligung überarbeitet werden.

 


Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Beschlussvorlage zuzustimmen.
 

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 „Sankelmarker Weg“ für das Gebiet "südlich des Sankelmarker Weges, westlich der bebauten Grundstücke am Ahornweg und Westerhöhe und nördlich des Wohngebietes Harseefeld" und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

2.  Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und auf der Internetseite des Amtes Oeversee bzw. über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig