Neue Regelung für Radfahrer Einmündung Wiekier Acker

An der Einmündung Wiekier Acker in die Jerrishoer Straße gibt es nun Vorfahrt-Achten-Schilder für die Radfahrer entlang der Jerrishoer Straße.
Der Hintergrund ist, dass sich vor einiger Zeit ein Verkehrsteilnehmer mit einer Beschwerde bezüglich der bisherigen Regelung an die Straßenverkehrsbehörde des Kreises gewandt hat. Die Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Anordnung von Schildern/Verkehrsregelungen, die den fließenden Verkehr betreffen. Leider musste die Straßenverkehrsbehörde dem Beschwerdeführer Recht geben.
Die bisherige Regelung vor Ort entsprach nicht den Regeln der StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift. Nach diesen Regeln ist es so, dass der eine Straße begleitende Radweg nur dann Vorrang an Einmündungen genießt, wenn die Verschwenkung des Radweges nicht mehr als 5 Meter von der Außenseite der Straße entfernt ist. Hier liegt die Verschwenkung, die der Radweg von der Jerrishoer Straße in den Wiekier Acker hineinmacht, leider deutlich jenseits der 5 Meter. Daher wurde die Gemeinde aufgefordert rechtmäßige Zustände herzustellen und die Beschilderung für die Radfahrer vorzunehmen und die rote Furt zu entfernen. Dies wird nun so umgesetzt.
Auf der anderen Seite des Wiekier Ackers bleibt es trotz der Überschreitung der 5 Meter bei der bisherigen Regelung, weil dort ein Stopp-Schild angeordnet ist. Ein Stopp-Schild an der Jerrishoer Straße als Alternative ist geprüft worden, wird aber wegen der guten Übersicht an der Einmündung nicht angeordnet.