Vorlage - 2022/50/063
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Sachverhalt:
Die Vorstellung des Planentwurfs erfolgte bereits im Rahmen der Bauausschusssitzung vom 20.06.2022. Die im Rahmen dieser Sitzung gemeinsam erörterten und beschlossenen Inhalte wurden inhaltlich berücksichtigt. Hierzu zählen insbesondere folgende Aspekte:
- Erhöhung des Stellplatzfaktors von zuvor 0,75 auf nun 1,00 Stellplätze pro Wohneinheit (s. Ziffer 5 des Textes (Teil B) des Bebauungsplanes)
- Erhöhung der Grundflächenzahl II (GRZ II) zum Zwecke der Errichtung hinreichender Stellplätze (s. Ziffer 4 des Textes (Teil B) des Bebauungsplanes). Die GRZ I bleibt unverändert (0,40).
Darüber hinaus wurde die Ziffer 7 der örtlichen Bauvorschriften in Ergänzung zur der bereits vorher vorhandenen Ziffer 6 in den Planentwurf aufgenommen. Diese Festsetzungen dienen dem Schutz wildlebender Tiere.
Insofern entspricht der vorliegende Entwurf den Vorabstimmungen aus dem Bauausschuss.
Beschlussvorschlag:
- Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 16. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Ortskern“ für das Gebiet südlich angrenzend an die „Dorfstraße“ (L 247) in zentraler Ortslage, das Grundstück „Dorfstraße 10“ umfassend. Die Gemeinde verfolgt mit der Planung das Ziel, bedarfsgerechte Wohnbauflächen durch Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung vorhandener Siedlungsstrukturen zu schaffen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs sowie der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist die Ingenieurgesellschaft Nord GmbH Schleswig beauftragt.
- Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Planverfahren aufgestellt.
- Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Satz 1 BauGB verzichtet.
- Es wird gemäß § 13 a Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Absatz 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung nach § 13 Abs. 2 Nummer 2 BauGB ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
- Parallel zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine. Kosten trägt der Antragsteller.
Anlage/n:
Planentwurf 16. Änderung Bebauungsplan Nr. 14 „Ortskern“
Begründung zum Planentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Planentwurf 16. Änderung Bebauungsplan Nr. 14 "Ortskern" (1061 KB) | ||||
2 | Begründung zum Planentwurf (1209 KB) |
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