Vorlage - 2022/50/039
|
|
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp hat am 05.10.2017 beschlossen, für die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs Wasserwerk der Gemeinde Tarp die Gemeindehaushaltsverordnung Doppik (GemHVO) anzuwenden.
Daher wurde der Jahresabschluss des Wasserwerkes nach den Vorschriften der GemHVO aufgestellt, wobei gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) in der Bilanz zusätzlich die Position „Stammkapital“ mit dem in der Betriebssatzung festgesetzten Betrag angesetzt wurde.
Gemäß § 8 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss dem Werkausschuss und der Gemeindevertretung vorzulegen. Nach § 4 der Betriebssatzung nimmt der Wirtschafts- und Finanzausschuss die Aufgaben des Werkausschusses wahr.
Die Gemeindevertretung hat gemäß § 5 EigVO über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen.
Der Jahresabschluss des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2019 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 2.673.162,99 € aus. Die Summe der Erträge beträgt 451.026,74 €. Die Summe der Aufwendungen beträgt 457.002,06 €. Das Wirtschaftsjahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.975,32 € ab.
Jahresfehlbeträge sollen gemäß § 26 Abs. 3 GemHVO durch Umbuchung aus Mitteln der Ergebnisrücklage, die zum Bilanzstichtag 33.842,06 € aufweist, ausgeglichen werden.
Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses des Wasserwerkes der Gemeinde Tarp per 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 2.673.162,99 €, einer Summe der Erträge in Höhe von 451.026,74 €, einer Summe der Aufwendungen in Höhe von 457.002,06 € sowie einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 5.975,32 €. Der vorgenannte Jahresfehlbetrag soll aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Jahresabschluss Wasserwerk 2019 (525 KB) |