Vorlage - 2022/50/003
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Sachverhalt:
Mit dem Übergang der Schulträgerschaft der Alexander-Behm-Schule vom Schulverband Tarp-Jerrishoe auf die Gemeinde Tarp wurde auch die finanzielle Entschädigung für den neu gegründeten Schulausschuss und dessen Vorsitz im 2. Nachtrag geregelt. Eine Regelung für dessen Vertretung wurde damals nicht getroffen.
Aus der Aktenlage ist nicht ersichtlich, warum hierzu keine Regelung getroffen wurden. Bei dem (vor dem Wechsel der Schulträgerschaft) stellv. Schulverbandsvorsteher war eine Aufwandsentschädigung für die Vertretung geregelt.
Entsprechend der Entschädigungsregelungen für vergleichbare Fälle (s. bspw. Fraktionsvorsitz) wurde dieses im 4. Nachtrag (Anlage) abgebildet.
Beschlussvorschlag:
Dem 4. Nachtrag der Entschädigungssatzung sowie des rückwirkenden Inkrafttretens zum 01.08.2021 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Dauer der Vertretung.
Anlage/n:
4. Nachtrag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 4. Nachtrag Entschädigungssatzung Tarp (107 KB) |