Vorlage - 2022/40/001
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Sachverhalt:
Durch die Kitareform haben sich seit dem 01.01.2021 die Abrechnungsmodalitäten bezüglich der Finanzierung von Kindertageseinrichtungen geändert.
Hiernach haben die Wohnortgemeinden der betreuten Kinder gemäß § 51 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) einen monatlichen Beitrag an den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu zahlen.
Gemäß beigefügter Übersicht wurden der Gemeinde Sieverstedt im Haushaltsjahr 2021 Finanzierungsbeiträge in Höhe von insgesamt 254.475,23 € in Rechnung gestellt. Im Haushaltsplan 2021 wurden jedoch nur 216.000 € bereitgestellt (18.000 € pro Monat).
Hierdurch wurden im Haushalt 2021 auf dem Konto 365000.5312000 (Tageseinrichtungen für Kinder – Finanzierungsbeiträge Kindergärten gem. § 51 KiTaG) überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 38.475,23 € verursacht.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Aufwendungen ist in 2021 durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer (+121.666,38 €) gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Leistung von überplanmäßigen Finanzierungsbeiträgen gemäß § 51 KiTaG in Höhe von 38.475,23 € wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushalt 2021: Belastung des Aufwandskontos 365000.5312000 (Tageseinrichtungen für Kinder – Finanzierungsbeiträge Kindergärten gem. § 51 KiTaG) mit 38.475,23 €
Anlage/n:
Übersicht Finanzierungsbeträge 2021
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Finanzierungsbeträge Sieverstedt 2021 (16 KB) |