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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/50/093  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 28 "Lärchenweg"
hier: Erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
16.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein; Technischer Umweltschutz, wies aufgrund der umgebenen Freibad- und Sportanlagen sowie Parkplatzflächen im Rahmen seiner Stellungnahme vom 15.07.2021 daraufhin, dass die Immissionssituation gutachterlich geprüft werdenssen.

 

Aufgrund des nun vorliegenden Schallschutzgutachtens der T&H Ingenieure GmbH wurde es erforderlich, den Bebauungsplan hinsichtlich notwendigerrmschutzmaßnahmen anzupassen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB ist eine erneute Auslegung erforderlich, sofern der Entwurf des Bauleitplans nach dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 oder § 4 Abs. 2 BauGB geändert oder ergänzt wird.

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Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28rchenwegr das Gebiet östlich der Straße Lärchenweg, nördlich der Walter-Saxen-Straße sowie westliche der Treene und die Begründung werden in der vorliegenden Form gebilligt.
  2. Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die erneute Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen in das Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Im Rahmen der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können.
  3. Parallel zur erneuten öffentlichen Auslegung wird die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB durchgeführt. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB werden die Stellungnahmen nur von denjenigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange eingeholt, welche von den Planänderungen bzw. -ergänzungen betroffen sind.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Übersichtsplan

Entwurf des B-Planes mit Anlagen (nachgereicht am 15.09.2021)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tarp-BPL-28-Bekanntmachung (249 KB)      
Anlage 2 2 Tarp-BPL-28-2021-09-15 (4580 KB)      
Anlage 3 3 20210916_Tarp_B28_Begründung_erneute_Bet._4a(3) (1086 KB)      
Anlage 4 4 21-214-GJH-01 mit Unterschriften und Anlagen ges (1692 KB)