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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/25/036  

Betreff: Radwegebrücke "Am Oeverseering" L96 - Schadensgutachten: Beratung und Beschlussfassung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
21.09.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   
Straßen- und Wegeausschuss der Gemeinde Oeversee Entscheidung
01.09.2021 
Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses der Gemeinde Oeversee (offen)   

Sachverhalt:

Bezugnehmend auf die Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 03.03.2021 liegt nunmehr ein Schadensgutachten der Ingenieurgesellschaft Nord GmbH aus Schleswig vor. (Zugang per Mail Anfang Mai)

 

Aus dem Gutachten geht hervor, dass kurz- bis mittelfristig eine Sanierung der Brücke unumgänglich ist. Neben dem Austausch des Belags und des Geländers, ist eine Sanierung insbesondere der Spundwände von Nöten. Eine abschließende Begutachtung der Tragkonstruktion kann erst nach dem Entfernen aller Bauteile durch einen Statiker vorgenommen werden. Eine Abstimmung diesbezüglich ist im Vorfeld mit dem Ingenieurbüro Claussen aus Oeversee erfolgt. Herr Claussen teilt die Angaben des Gutachtens.

Ob es möglich ist Bäume im Umfeld der Brücke zu fällen muss noch mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden.

 

Die Kosten belaufen sich gemäß Gutachten auf brutto 95.200,00 €. Da einige Nebenarbeiten nicht erfasst sind (Statiker, prov. Schutzmaßnahmen, etc.) wird die Gesamtmaßnahme auf insgesamt 110.000,00 € geschätzt.

 

Alternativ wurde beim Wasser- und Bodenverband angefragt, ob eine Verrohrung möglich sei. Eine Verrohrung ist allerdings nur bei gleichbleibendem Querschnitt möglich. Daraus würden so umfangreiche Erdarbeiten folgen, dass diese Alternative als unwirtschaftlich angesehen werden muss.

 

Gemäß Rücksprache mit dem Ordnungsamt wird empfohlen, die Brücke bis zum Beginn der Arbeiten provisorisch zu sichern, damit diese weiter genutzt werden kann. Ohne Absicherung wäre eine Sperrung notwendig.

 


Beschlussvorschlag:

Es wird beschlossen die Sanierung der Brücke gemäß Sanierungsvorschlag durchzuführen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Maßnahme ist im Haushalt eingeplant..


Anlage/n:

Schadensgutachten, Kostenschätzung