Vorlage - 2020/50/048-01
|
|
Sachverhalt:
Die technische Überprüfung der Leuchten hat ergeben, dass ein Austausch der Leuchtmittel und Glaskuppeln nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht umsetzbar ist. Demzufolge wäre eine Erneuerung der Leuchten in LED nur mittels eines Komplett-Tausches möglich.
Unter Einbindung eines Herstellers wurden folgende mögliche Varianten erarbeitet.
Variante 1:
Montage einer optisch ähnlichen Leuchte. Der Nachteil dieser Leuchte ist, dass eine notwendige Ausleuchtung der Straße (Ortsdurchfahrt Landesstraße) auf Grund des zu großen Abstands der vorhandenen Leuchten zueinander nicht gewährleistet ist. Dem zufolge müssten einzelne Leuchten versetzt und /oder zusätzliche Leuchten montiert werden. Damit würde auch möglicherweise der Austausch von Kabeln notwendig werden. Da es sich um eine sogenannte „dekorative“ Leuchte handelt, würde eine Förderung aus dem BMU-Förderprogramm entfallen.
Die Kosten belaufen sich bei einer Leuchte auf ca. brutto 1.750,00 €.
Variante 2:
Montage einer schlichten technischen Leuchte. Diese Variante würde vollumfänglich gefördert werden. Nachteil wäre die etwas „schmucklose“ Form in Bezug auf die vorhandene dekorative Leuchte. Dieser Typ ist u.a. im Gewerbegebiet und Wiekier Acker montiert.
Die Kosten belaufen sich bei einer Leuchte auf ca. brutto 585,00 €. Bezogen auf eine Umrüstung des gesamten Stapelholmer Wegs würden sich ca. Gesamtkosten von ca. brutto 17.550,00 € zzgl. weitere Arbeiten (z.B. Steckdosen Weihnachtsbeleuchtung) und Nebenkosten ergeben.
Variante 3:
Montage einer Leuchte mit einer gewissen Ästhetik und Form. Auch diese Variante würde vollumfänglich gefördert werden. Durch seine runde Form stellt die technische Leuchte eine Verbindung her zu dem dekorativen Bestand. Dieser Typ ist auf der Multifunktionsfläche sowie dem Busbahnhof an der ABS Tarp montiert.
Die Kosten belaufen sich bei einer Leuchte auf ca. brutto 820,00 €. Bezogen auf eine Umrüstung des gesamten Stapelholmer Wegs würden sich ca. Gesamtkosten von brutto 24.600,00 € ergeben.
Variante 4:
Die Leuchte der dritte Variante könnte zusätzlich noch mit einem dekorativeren Mastausleger montiert werden. Dieser zusätzliche Ausleger wäre nicht förderfähig.
Die Mehrkosten würden sich auf ca. brutto 360,00 € pro Leuchte betragen.
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, dass im Zuge von anstehenden LED-Umstellungen im Ort die dekorativen Leuchten mit einer der aufgezeigten Varianten umgerüstet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushalt sind für die Umrüstung auf LED-Leuchten Haushaltsmittel eingeplant..
Anlage/n:
|