Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/10/015  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss und den Lagebericht des Amtes Oeversee zum 31.12.2019 sowie über die Behandlung des Jahresfehlbetrages 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Oeversee Vorberatung
15.09.2021 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss des Amtes Oeversee Entscheidung
28.09.2021 
Sitzung des Amtsausschusses des Amtes Oeversee ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Das Amt Oeversee hat gemäß § 18 Amtsordnung (AO) in Verbindung mit § 91 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2019 schließt mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 297.364,72 ab. Die Bilanzsumme beträgt 12.276.779,38. Das Amt Oeversee verfügt zum Bilanzstichtag über kein Eigenkapital. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt 1.232.610,20 €.

 

Gemäß § 18 AO in Verbindung mit § 92 Abs. 5 GO ist in Ämtern, in denen kein Rechnungsprüfungsamt besteht, ein Ausschuss des Amtsausschusses für die Prüfung des Jahresabschlusses zuständig. In § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Hauptsatzung des Amtes Oeversee ist geregelt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss des Amtes prüft. Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Nach Abschluss der Prüfung legt der Amtsvorsteher den Jahresabschluss und den Lagebericht dem Amtsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Laut § 18 AO in Verbindung mit § 92 Abs. 3 GO beschließt der Amtsausschuss über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresfehlbetrages.

 

Soweit der Jahresfehlbetrag nicht aus Mitteln der Ergebnisrücklage ausgeglichen werden kann, ist der Jahresfehlbetrag gemäß § 26 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) vorzutragen. Das Amt Oeversee verfügt per 31.12.2019 über keine Ergebnisrücklage. Es liegt ein vorgetragener Jahresfehlbetrag in Höhe von 935.245,48 vor. Somit ist der in 2019 entstandene Jahresfehlbetrag vorzutragen. Die Umsetzung des Beschlusses erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses des folgenden Jahres.

 

 


Beschlussvorschlag:

Rechnungsprüfungsausschuss: Dem Amtsausschuss wird empfohlen, den Jahresabschluss mit dem Lagebericht in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Amtsausschuss: Der Jahresabschluss 2019 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 12.276.779,38 und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 297.364,72 sowie der Lagebericht per 31.12.2019 werden beschlossen. Der vorgenannte Jahresfehlbetrag ist vorzutragen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 


Anlage/n:

Jahresabschluss mit Lagebericht zum 31.12.2019

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss Amt Oeversee 2019 (1151 KB)