Vorlage - 2020/50/080-02
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Sachverhalt:
Zur Sache wurde in der Sitzung des BauA am 30.11.2020 beraten, zum Sachverhalt wird zunächst auf die dortige Vorlage 2020/50/080 verwiesen.
Beschlossen wurde damals, zur Unterstützung der endgültigen Entscheidung die Meinung der Bürger zu erfragen. Dies geschah mit einer erläuternden Beilage zum Treenespiegel April 2021 mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 02.05.2021. Zur Auswahl gestellt wurden die drei möglichen Beschilderungsvarianten gemäß Vorlage 2020/50/080 , nämlich:
- Einziehen jeglicher Radweg-/Radfahrerbeschilderung, Radfahrer hätten dann ausschließlich die Fahrbahn zu nutzen
- Beschilderung als Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“
- Beibehaltung der vorhandenen Beschilderung als kombinierter Rad- und Gehweg
Abgegeben wurden 174 Meinungsäußerungen die sich wie folgt für die obigen Varianten aussprachen:
- 7 Stimmen
- 83 Stimmen
- 84 Stimmen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss hat nun unter Würdigung der fachlichen Empfehlung des Ordnungsamtes (Vorlage 2020/50/080 ) und des Meinungsbildes der Bürger über die Vorzugsvariante zu beschließen, die dann als Wunsch der Gemeinde in die weitere Beratung mit der Straßenverkehrsbehörde des Kreises und dem LBV.SH eingebracht wird. Zur Abstimmung stehen die Varianten:
- Einziehen jeglicher Radweg-/Radfahrerbeschilderung als weitgehendster Vorschlag
- Beschilderung als Gehweg mit Zusatz „Radfahrer frei“
- Beibehaltung der vorhandenen Beschilderung als kombinierter Rad- und Gehweg
Abgestimmt wird für die Varianten
- …../…../…..
- …../…../…..
- …../…../…..
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten für die Änderung und/oder Ergänzung der Beschilderung aus vorhandenen Haushaltsansätzen.
Anlage/n:
keine
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