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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2021/25/017  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über den 2. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee Entscheidung
17.03.2021 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Oeversee ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften vom 07.09.2020 (GVOBl. Schl.-Holst. S. 514) wurde mit dem neuen § 35 a der Gemeindeordnung die Durchführung von Sitzungen in Gestalt von Videokonferenzen ermöglicht.

 

Hiervon kann Gebrauch gemacht werden, wenn bspw. aus Gründen des Infektionsschutzes der Zugang zur Sitzung erschwert ist.

Dies kann im Falle einer Pandemie bspw. der Fall sein, wenn:

 

  • Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter einer Risikogruppe angehören,
  • sich ein den hygienerechtlichen Vorgaben entsprechender Sitzungssaal nicht finden lässt,
  • Mandatsträgerinnen und Mandatsträger sich in Quarantäne befinden oder
  • sie sich möglicherweise bei der Anreise zur Sitzung Infektionsrisiken aussetzen könnten. [1]

 

Ob diese Voraussetzung vorliegen, muss unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, möglicherweise auch der jeweiligen Infektionszahlen vor Ort entschieden werden.

 

Bei einer derartigen Ausgestaltung einer Sitzung müssen die gleichen gesetzlichen Erfordernisse erfüllt sein müssen wie bei üblichen Präsenzsitzungen (u. a. Gewährleistung des Öffentlichkeitsprinzips, Durchführung einer Einwohnerfragestunde, Ausschluss der Öffentlichkeit bei nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten, Ausschluss von befangenen Gremienmitgliedern). Dieses bedarf einer besonderen technischen Umsetzung.

 

Um alleine die Möglichkeit zu schaffen, bedarf es zur Umsetzung der Rechtsgrundlage einer Änderung der kommunalen Hauptsatzung.

 

Technische und datenschutzrechtliche Grundlagen sind noch zu erarbeiten. Hierbei werden sich noch weitere Hinweise durch die kommunalen Spitzenverbände erhofft. Die datenschutzkonforme und technische Umsetzung ist durch die Verwaltung im Weiteren zu sondieren. Notwendige Personaleinsatz und finanzieller Aufwand ist aufzuzeigen.

Auch inhaltliche Abläufe (Regelungen der Geschäftsordnung) wären noch zu klären und eine einheitliche Vorgehensweise zu definieren.

 


[1] Siehe Runderlass Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein vom 29.10.2020

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Beschlussvorschlag:

Dem der Vorlage beigefügten 2. Nachtrag zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee wird zugestimmt.

 

Nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht des Kreises Schleswig-Flensburg ist dieses bekannt zu geben.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Noch offen

 

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Anlage/n:

Entwurf 2. Nachtrag Hauptsatzung der Gemeinde Oeversee

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2. Nachtrag Hauptsatzung Oeversee (12 KB)