Vorlage - 2021/50/003
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Sachverhalt:
Die Gemeinde Tarp besitzt seit dem 01.08.2016 425 (von 850 möglichen) Aktien in einem Nennwert von 1.995.477,00 € an der Schleswig-Holstein-Netz AG (SH Netz). Diese Aktien wurden über ein in 2021 endfälliges Darlehen (997.000,00 €, Zinssatz 0,19% p. a.) bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein finanziert.
Zum 30.06.2021 endet das bestehende Beteiligungsangebot und die damit verbundene Kapitalgarantie. Seitens der SH Netz wurde ein neues Angebot mit unveränderten Konditionen (Garantiedividende 152,11 €/Aktie (=Bruttodividende 3,24%, nach Steuern 2,73%) und Kapitalgarantie) über einen Zeitraum von 3 Jahren vorgelegt.
Begründung für diesen Zeitraum ist, eine Deckungsgleichheit mit der Regulierungsperiode Strom herzustellen. Diese Verlängerung des Beteiligungsangebotes erfolgt ohne Neubewertung. Eine Neubewertung erfolgt im Jahr 2024. Von daher handelt es sich somit um das Angebot einer Laufzeitverlängerung mit den gleichen Konditionen.
Aus der bisherigen Beteiligung (bis 2020) konnte nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag, Abschreibungen und Darlehenszinsen ein Nettoertrag von rd. 340 T€ (entspricht rd. 17% von 1.995.477,00 €) erzielt werden. Der Nettoertrag variiert je nach Finanzierung (Darlehenshöhe und -zinssatz, Abschreibung).
Es ist nunmehr zu entscheiden, ob oder in welchem Umfang die Beteiligung fortgeführt werden soll.
Es stehen folgende Optionen zur Auswahl:
a) Veräußerung (Folge: 5 Jahre Sperre für erneuten Aktienerwerb)
b) unveränderte Weiterführung
c) Aufstockung/Erwerb weiterer Aktien (Kaufpreis wird in 03/2021 festgelegt)
Beschlussvorschlag:
Option a): Die Aktienbeteiligung wird aufgegeben, die Aktien werden veräußert. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Veräußerungsabsicht fristgerecht gegenüber dem Treuhänder anzuzeigen.
Option b): Die Aktienbeteiligung wird unverändert fortgeführt.
Option c): Die Aktienbeteiligung wird durch Erwerb von y Aktien erweitert. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aktien zum nächsten Zeichnungstag zu erwerben.
Finanzielle Auswirkungen:
Je nach Beschluss.
Die Beteiligung an der SH Netz muss hinsichtlich der Finanzierbarkeit im Kontext zu den weiteren kurz- und mittelfristig geplanten Investitionen der Gemeinde Tarp betrachtet werden.
Eine Darlehensfinanzierung (wie bisher) ist bis 997.000,00 € ohne neue Kreditgenehmigung möglich. Eine darüber hinaus gehende Darlehensfinanzierung zum Erwerb weiterer Anteile wäre genehmigungspflichtig.
Anlage/n:
Beteiligungsangebot SH Netz AG (nur digital: 4 Dateien)
Rentabilitätsberechnung 425 Anteile