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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/80/012  

Betreff: Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht (Prüfung sowie Beratung und Beschlussfassung)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Vorberatung
15.12.2020 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO i. V. m. § 14 GkZ hat der Schulverband zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2017 des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft schließt mit einem Jahresüberschuss von 29.091,24 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 176.178,86 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 160.851,36 €

 

Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Verbandssatzung für die Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Hiernach legt der Schulverbandsvorsteher gemäß § 95n (3) GO diese Unterlagen der  Schulverbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Schulverbandsversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 29.091,24 €.

 

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) GemHVO der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann hiervon abweichend die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 


 

Es wird hinsichtlich der Verwendung des Jahresüberschusses folgendes empfohlen:

 

Der Allgemeinen Rücklage werden 15.059,80 € zugeführt. Diese betrüge dann 88.089,43 €, entsprechend 50% der Bilanzsumme.

 

Der Ergebnisrücklage wird der Restbetrag von 14.031,44 € zugeführt. Diese betrüge dann 72.761,93 € (=82,6 % der Allgemeinen Rücklage) .

 

Die entsprechenden Werte stellten sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:

 

Lt. Jahresabschluss

31.12.2017*

Beschluss

Ergebnis-

verwendung

Nach

Verwendungs-

Beschluss**

Allgemeine Rücklage

73.029,63 €

15.059,80 €

88.089,43 €

Ergebnisrücklage

58.730,49 €

14.031,44 €

72.761,93 €

 

 

29.091,24 €

 

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2018

 

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Beschlussvorschlag:

a) Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit Lagebericht in der vorliegenden Form zu beschließen

 

b) Schulverbandsversammlung:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 176.178,86 € und einem Jahresüberschuss von 29.091,24 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.

 

Der Jahresüberschuss wird wie folgt verwendet:

Der Allgemeinen Rücklage werden 15.059,80 € zugeführt.

Der Ergebnisrücklage werden 14.031,44 € zugeführt. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss zum 31.12.2017 und Lagebericht (716 KB)