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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/116  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Annahme einer Zuwendung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen  und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.

 

Über die Annahme von Beträgen bis 5.000,00 € entscheidet gem. § 3 Nr. 7 der Hauptsatzung der Bürgermeister.

 

Die Gemeinde hat eine Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € für den Ausbau des „Trimm-Parks“ beim Kindergarten Schellenpark erhalten.

 

Dieser Betrag bedarf der Annahme durch die Gemeindevertretung.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € wird angenommen..

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Aufgrund der Zweckgebundenheit ist dieser Betrag entsprechend zu verausgaben. Mittel sind entsprechend bereitzustellen.

 

Die Finanzierung ist durch die Annahme der Zuwendung gewährleistet.

 

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Anlage/n:

Spendenliste (n. ö.)