Vorlage - 2020/50/116
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen.
Über die Annahme von Beträgen bis 5.000,00 € entscheidet gem. § 3 Nr. 7 der Hauptsatzung der Bürgermeister.
Die Gemeinde hat eine Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € für den Ausbau des „Trimm-Parks“ beim Kindergarten Schellenpark erhalten.
Dieser Betrag bedarf der Annahme durch die Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Die Zuwendung in Höhe von 20.000,00 € wird angenommen..
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Zweckgebundenheit ist dieser Betrag entsprechend zu verausgaben. Mittel sind entsprechend bereitzustellen.
Die Finanzierung ist durch die Annahme der Zuwendung gewährleistet.
Anlage/n:
Spendenliste (n. ö.)