Vorlage - 2020/50/113
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Sachverhalt:
Genau wie die Deutschen Kindergärten hat auch der Dansk Skoleforening for Sydslesvig
e. V. eine Vereinbarung auf Grundlage von § 57 Abs. 2 Nr. 2 des Kindertagesförderungs-gesetzes (KiTaG) über die Finanzierung der Dänischen Kindertagesstätte in Tarp vorgelegt. Der Entwurf wurde vom Träger ebenfalls anhand der Vorlage des Schleswig-Holsteinischen Gemeindetages erstellt. Die im Text blau gekennzeichneten Stellen wurden vom Dansk Skoleforening zusätzlich eingefügt und stellen die Abweichungen dar.
In diesen Bereichen wie auch in einigen Inhalten muss noch eine Angleichung an die bereits vorliegenden Vereinbarungen erfolgen. Hauptaugenmerk ist hier auf eine gemeindliche Angleichung der Vertragswerke einerseits hinzuarbeiten, als auch auf eine gemeindeübergreifende gleiche Abwicklung hinzuwirken. Hierzu zählt die Anpassung der Verwaltungsgemeinkosten auf 5% der Betriebskosten.
Die Vereinbarung gilt für den Evaluationszeitraum 01.01.2021 – 31.12.2024.
Beschlussvorschlag:
Die vorliegende Vereinbarung mit der genannten Anpassung wird für den oben genannten Übergangszeitraum angenommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Finanzierungsvereinbarung Dänischer Kindergarten Entwurf (nichtöffentliche Anlage)