Vorlage - 2020/50/111
|
|
Sachverhalt:
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 werden Mittel für o. g. Programm bereitgestellt. Die Mittel stehen für die Förderung investiver Projekte mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und mit sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gessellschaftlichen Zusammenhalt und soziale Integration in der Kommune im Projektzeitraum 2021-2025 zur Verfügung. Die Förderquote beträgt 45% der förderfähigen Projektkosten. Der Bundesanteil soll zwischen 500.000 € und 3.000.000 € liegen.
Das Programm sieht in der ersten Phase eine Interessenbekundung durch Einreichen einer Projektskizze seitens der Gemeinde vor.
Aufgrund des engen Zeitfensters (bis 30.10.2020) wurde diese Projektskizze durch eine ad-hoc-Arbeitsgruppe entwickelt und fristgerecht eingereicht.
Die Abgabe der Interessenbekundung ist nach den Bestimmungen des Programms durch die Gemeindevetretung zu billigen. Ein beglaubigter Auszug dieser Billigung muss postalisch bis 13.11.2020 beim Projektträger vorliegen.
Im weiteren Prozedere werden die eingereichten Projektskizzen bewertet.
Erfolgt auf den Antrag der Gemeinde ein positives Votum des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages, beginnt im 2. Halbjahr 2021 die 2. Phase mit der eigentlichen Beantragung der Bundesförderung.
Beschlussvorschlag:
Die Teilnahme am Projektaufruf 2020 zum Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" wird gebilligt..
Finanzielle Auswirkungen:
Die Projektskizze enthält Auszahlungen für die Jahre 2021-2025 in Höhe von 3.015.000 €, denen eine Bundesförderung im gleichen Zeitraum von 1.206.000 € (45%) gegenüberstünde.
Diese Mittel wären in den jeweiligen Haushaltsjahren (für 2021 mittels Nachtragsplan) bereitzustellen.
Aus der Billigung entstehen noch keine finanziellen Verpflichtungen.
Anlage/n:
Förderprogramm
Projektskizze
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Förderprogramm (2631 KB) | ||||
2 | Projektskizze (4762 KB) |