Vorlage - 2020/50/107
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Sachverhalt:
Die Gekom GmbH empfiehlt, die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung auf dem aktuellen Niveau in Höhe von 2,66 €/m³ zu belassen und die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung mit Wirkung zum 01.01.2021 von derzeit 9,00 € auf 10,00 € je angefangene 50 m² angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche zu erhöhen.
Dementsprechend ist § 24 der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tarp (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung) zu ändern. Der Entwurf des 7. Nachtrags zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung ist als Anlage beigefügt.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tarp.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
7. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Entwurf 7. Nachtrag BGS Abwasserbeseitigung Tarp (15 KB) |