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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/50/107  

Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die 7. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tarp (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Wirtschafts- und Finanzausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
09.11.2020 
Sitzung des Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Zentralausschuss der Gemeinde Tarp Vorberatung
26.11.2020 
Sitzung des Zentralausschusses der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Gekom GmbH empfiehlt, die Gebühr für die Schmutzwasserbeseitigung auf dem aktuellen Niveau in Höhe von 2,66 €/m³ zu belassen und die Gebühr für die Niederschlagswasserbeseitigung mit Wirkung zum 01.01.2021 von derzeit 9,00 € auf 10,00 € je angefangene     50 m² angeschlossene, bebaute und befestigte Fläche zu erhöhen.

 

Dementsprechend ist § 24 der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tarp (Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung) zu ändern. Der Entwurf des 7. Nachtrags zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt die 7. Nachtragssatzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Tarp.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlage/n:

7. Nachtrag zur Beitrags- und Gebührensatzung Abwasserbeseitigung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entwurf 7. Nachtrag BGS Abwasserbeseitigung Tarp (15 KB)