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  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2020/80/004  

Betreff: Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht (Prüfung sowie Beratung und Beschlussfassung)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Vorberatung
26.05.2020 
Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft Entscheidung
26.05.2020 
Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Gemäß § 95m GO i. V. m. § 14 GkZ hat der Schulverband zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Diesem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Das Haushaltsjahr 2016 des Schulverbandes Sieverstedt-Havetoft schließt mit einem Jahresüberschuss von 1.158,00 € ab. Die Bilanzsumme beträgt 160.404,86 €. Der Schulverband verfügt zum Bilanzstichtag über ein Eigenkapital von 131.760,12 €

 

Gemäß § 95n (5) GO prüft der nach der Verbandssatzung für die Prüfung zuständige Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss und sowie den Lagebericht. Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts erfolgt stichprobenartig auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

 

Hiernach legt der Schulverbandsvorsteher gemäß § 95n (3) GO diese Unterlagen der  Schulverbandsversammlung zur Beratung und Beschlussfassung vor.

 

Darüber hinaus beschließt die Schulverbandsversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. 1.158,00 €.

 

Jahresüberschüsse, die nicht zum Ausgleich eines aus Vorjahren vorgetragenen Jahresfehlbetrages verwendet werden, sind gemäß § 26 (2) GemHVO der Ergebnisrücklage oder der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die Ergebnisrücklage darf hierbei nach § 25 (3) GemHVO höchstens 33% und soll mindestens 10% der Allgemeinen Rücklage betragen. Soweit der Anteil der Allgemeinen Rücklage an der Bilanzsumme mindestens 30% beträgt, kann hiervon abweichend die Ergebnisrücklage mehr als 33% der Allgemeinen Rücklage betragen.

 

Es wird empfohlen, im Rahmen der Ergebnisverwendung den Jahresüberschuss in voller Höhe (1.158,00 €) der Ergebnisrücklage zuzuführen. Diese betrüge dann 58.730,49 € (=80,42% der Allgemeinen Rücklage) .

 

 

 

 Die entsprechenden Werte stellen sich nach einer entsprechenden Verbuchung wie folgt dar:

 

 

Lt. Jahresabschluss

31.12.2016*

Beschluss

Ergebnis-

verwendung

Nach

Verwendungs-

Beschluss**

Allgemeine Rücklage

73.029,63 €

0,00 € 

73.029,63 €

Ergebnisrücklage

57.572,49 €

1.158,00 €

58.730,49 €

 

 

1.158,00 €

 

 

*  vor Ergebnisverwendung

** Umsetzung erfolgt im Jahresabschluss 2017

 

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Beschlussvorschlag:

a) Rechnungsprüfungsausschuss:

Der Schulverbandsversammlung wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit Lagebericht in der vorliegenden Form zu beschließen

 

b) Schulverbandsversammlung:

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 mit einer Bilanzsumme von 160.404,86 € und einem Jahresüberschuss von 1.158,00 € sowie der Lagebericht werden beschlossen.

 

Der Jahresüberschuss wird in voller Höhe (1.158,00 €) der Ergebnisrücklage zugeführt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

./.

 

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Anlage/n:

Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Jahresabschluss zum 31.12.2016 und Lagebericht (527 KB)