Vorlage - 2020/50/023
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Sachverhalt:
Am 01.08.2020 tritt die KiTa-Reform in Kraft. In dieser Reform sind Höchstsätze für die Elternbeiträge benannt. Nach § 31 dürfen die zu entrichtenden Elternbeiträge monatlich 1) 7,21 € für U3-Kinder und 2) 5,66 € für Ü3-Kinder pro wöchentlicher Betreuungsstunde nicht übersteigen. Es ist angedacht, ab dem 01.08.2020 die festgelegten Höchstsätze als Elternbeitrag für einen Kindergartenplatz zu fordern.
Beschlussvorschlag:
Die Elternbeiträge in den Tarper Kindertagesstätten werden zum 01.08.2020 auf die in der KiTa-Reform genannten Höchstsätze angehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
bisheriger Elternbeitrag für 25 Std./Woche: U3 180,00 € Ü3 130,00 €
neuer Elternbeitrag für 25 Std./Woche: U3 180,25 € Ü3 141,50 €
Anlage/n:
Vermerk Elternbeiträge ab August 2020
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vermerk Elternbeiträge ab August 2020 (67 KB) |