Vorlage - 2020/50/021
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Sachverhalt:
Am 01.08.2020 tritt das KiTa-Reform-Gesetz in Kraft, wodurch die bisher in der Gemeinde Tarp geltende Richtlinie zur Förderung von Kindern in Tagespflege hinfällig wird. Dem Gesetz ist zu entnehmen, dass die Eltern der Tagespflegekinder zukünftig auch nur noch den festgelegten Elternbeitrag (Deckelung) für die Betreuung zahlen müssen. Bisher war es so, dass ein Tagespflegeplatz wesentlich höhere Kosten als ein Krippenplatz verursacht hat. Die vorgenannte Richtlinie ist somit ab 01.08.2020 nicht mehr erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Die Richtlinie der Gemeinde Tarp zur Förderung von Kindern in Tagespflege wird zum 01.08.2020 aufgehoben.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Vermerk Aufhebung Richtlinie Tagespflege
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Vermerk Aufhebung Richtlinie Tagespflege (7 KB) |