Zur Navigation springen Zum Inhalt springen
  • Gebäude des Amt Oeversee

Vorlage - 2019/50/145  

Betreff: 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Tarp
Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Beschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp Entscheidung
28.11.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Tarp ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Tarp beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan die Schaffung eines Einzelhandelsstandortes im Bereich des Neubaugebietes Schellenpark zur Verlagerung des örtlichen EDEKA-Marktes zwecks Sicherung einer bedarfsgerechten Nahversorgung. Daher wurde die Aufstellung der 20. Änderung des F-Planes und parallel die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Einzelhandel Schellenpark“ eingeleitet.

Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden, die Anregungen privater Personen und den abschließenden Beschluss.

In der Zeit vom 30.09.2019 bis einschließlich 30.10.2019 hat der Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegen. Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a.) Berücksichtigt werden insbesondere die Stellungnahmen folgender Träger öffentlicher Belange:

  

 

 

-     NABU Schleswig-Holstein; Stellungnahme vom 29.10.2019

Der NABU wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die Aussagen zu möglichen Fledermäusen oder zu den Amphibienarten beim Regenrückhaltebecken zu allgemein sind und tiefergehende Untersuchungen erforderlich seien. Die im Umweltbericht durchgeführte Relevanzprüfung ist jedoch ein übliches Verfahren und insbesondere in diesen urbanen Lagen geeignet, den Bestand darzulegen. Eine konkrete Untersuchung anstatt der durchge­führten Relevanzprüfung zur Betroffenheit von im Plangebiet vorkommenden Fledermäusen wird aufgrund von fehlenden Quartieren für potenzielle Wochenstuben als nicht notwendig erachtet. Darüber hinaus bleibt das Regenrückhaltebecken mit seinen randlichen Knicks bestehen.

 

-       IHK Flensburg; Stellungnahme vom 30.10.2019

Die IHK Flensburg wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass das Zusammenwachsen der Ortsteile aufgrund der Verlagerung des Einzelhandels auf die Westseite der Bahntrasse parallel zur Bauleitplanung mit Hochdruck verfolgt werden sollte. Die Gemeinde Tarp arbeitet aktuell an Konzepten für eine Tunnelverbindung zwischen dem künftigen EDEKA Standort und dem Mühlenhof.

 

-       Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration, Landesplanung Kiel; Stellungnahme vom 21.10.2019

 

Die Landesplanung wies in Ihrer Stellungnahme darauf hin, dass der Nachweis der Kenntnisnahme der Stadt-Umland-Kooperation erbracht werden und der Landesplanung ein Exemplar des vorhandenen Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2014 übersandt werden solle. Die Abstimmung im Rahmen der Stadt-Umland-Kooperation ist bei der Sitzung der Koordinierungsgruppe am 26.06.2019 erfolgt. Einen Auszug der Niederschrift zur Sitzung wurde entsprechend an die Landesplanung übersandt, ebenso wie das Einzelhandelsgutachten. Die Landesplanung bestätigte daraufhin, dass die Hinweise der Stellungnahme vom 21.10.2019 damit ausreichend Berücksichtigung finden.

 

b.)  Im Rahmen aller weiteren eingegangenen Stellungnahmen wurden keine tiefergehenden Hinweise/Bedenken geäußert. Die Stellungnahmen werden hinreichend berücksichtigt.

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes.

 

  1. Die Begründung wird gebilligt.

 

Das Amt Oeversee wird beauftragt, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.amtoeversee.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

20. Änderung des Flächennutzungsplanes

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 20. Änderung Flächennutzungsplan (717 KB)